Löwenmedien – Business
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Löwenmedien – Business (Auftragnehmer) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Der Geltung abweichender AGB des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die Leistungen des Auftragnehmers sind im jeweiligen Angebot abschließend beschrieben. Die Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenverarbeitung auf einer Website obliegt dem Auftraggeber als Verantwortlichem. Wartungsleistungen oder Pflichten zur Pflege oder zu Updates müssen ausdrücklich vereinbart werden.
Der Auftragnehmer schuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Rankings, Klickzahlen, Leads oder Umsätze). Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Inhalte, Daten und Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
Bei Verstoß gegen Punkt 2.1. hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Diese wird auf den tatsächlich entstandenen Schaden angerechnet.
Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen vertraglich festgelegten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, erbrachte Leistungen, Designs, Websites und Projekte im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
Die Vergütung berechnet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zu den Stundensätzen, welche im Angebot genannt sind. Die dortigen Endpreise sind als Kostenvoranschlag zu verstehen. Werden mehr Stunden benötigt, erfolgt die Abrechnung auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden.
Die Vergütungen sind bei Abnahme der Leistung fällig. Werden Leistungen in Teilen abgenommen, so sind Teilvergütungen in Abschlägen zu zahlen.
Der Auftraggeber kann gegen die Vergütungsansprüche des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen an Dritte zu vergeben. Die Parteien vereinbaren eine Service-Fee in Höhe von 30 %, welche der Auftragnehmer auf die Vergütung des Dritten aufschlägt.
Auslagen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber gegen Nachweis zu erstatten. Reisen werden mit 30 ct. pro gefahrenem Kilometer und 85 € pro Stunde pro Person angesetzt.
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Auftragnehmer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, über die Lieferung der beauftragten Leistungen hinaus Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Auftragnehmers verändert werden. § 69d UrhG bleibt unberührt.
Gefahr und Kosten des Transports von Daten trägt der Auftraggeber. Dieser ist verpflichtet, eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung zu unterhalten. Der Auftragnehmer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern oder Daten.
Der Auftraggeber legt dem Auftragnehmer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese abzunehmen.
Soll der Auftragnehmer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen sowie für fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Die unverlangte Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
Nach Abschluss des Projekts stellt der Auftragnehmer das Projekt zur Abnahmeprüfung. Rügen und Beanstandungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung in Textform geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Ansprüche auf Werkmangel- oder Sachmangelhaftung verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme / Lieferung.
Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber Änderungen, hat er diese zu beauftragen und die Mehrkosten zu tragen.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer nach einer Behinderungsanzeige eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Der Auftraggeber haftet dafür, dass von ihm bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Sollte der Auftragnehmer deswegen von dritter Seite in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen Weisung zu erteilen und den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von jeglichen Kosten freizustellen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (Rheine). Es findet deutsches Recht Anwendung.